Abrechnung der Leistungen

Unterscheidung

Es besteht eine Unterscheidung zwischen Gesetzlich-Versicherten und Privat-Versicherten/Selbstzahlern einerseits sowie ambulanten Patienten (Probe wurde während ambulanter Behandlung entnommen) und stationären Patienten (Probenentnahme bei stationärer Behandlung, in der Regel im Krankenhaus) andererseits.
Dabei ist zu berücksichtigen:

Ambulante, gesetzlich versicherte Patienten

Für den ambulanten Sektor werden unsere Leistungen bei Gesetzlich-Versicherten (GKV) in der Regel per Überweisungsschein (wird vom einsendenden Arzt ausgefüllt und zusammen mit dem Untersuchungsantrag an uns geschickt) über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Stationäre, gesetzlich versicherte Patienten

Für den stationären Sektor (Krankenhaus-Patienten) werden unsere Leistungen bei Gesetzlich-Versicherten (GKV) unmittelbar mit den Krankenhäusern abgerechnet.

Ambulante Privat-Versicherte

Privat-Versicherte oder sog. Selbstzahler erhalten von uns direkt eine Ärztliche Liquidation als Rechnung.

Stationäre, privat versicherte Patienten (auch für stationäre Behandlungen Privat-Zusatzversicherte) oder stationäre Selbstzahler-Patienten

Für den stationären Sektor (Krankenhaus-Patienten) erhalten diese Patienten von uns direkt eine Ärztliche Liquidation als Rechnung.