Häufige Fragen
1. Mein Arzt hat eine Probe von mir entnommen.
Was geschieht mit meiner Probe?
Die Probe wird in der Pathologie weiter untersucht. Die Diagnose wird Ihrem Arzt mitgeteilt. Hier sehen sie beispielhaft den Lauf, den eine Probe durch unsere Praxis nimmt.
2. Mein Arzt hat mir eine Pathologie-Begutachtung mitgeteilt. Ich verstehe sie nicht, an wen kann ich mich wenden?
Ihr Arzt hat eine Probe von Ihnen entnommen, anhand derer bei uns eine pathologisch-anatomische Begutachtung mit entsprechendem Befund erstellt wurde. Diesen Befund wird Ihr Arzt Ihnen sicher mit Berücksichtigung all Ihrer übrigen Befunde erläutern. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an Ihren behandelnden Arzt.
Falls Sie dennoch Fragen haben, die mit der Diagnosestellung unmittelbar zusammenhängen, können Sie sich selbstverständlich auch an uns wenden. Alle nötigen Kontaktdaten finden sie hier auf unserer Homepage.
3. Ich habe Fragen zu einer Rechnung der Gemeinschaftspraxis für Pathologie.
An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Tel.-Nr. 0228 / 91429-10.